Grabwahl bei der Erdbestattung
Eine Erdbestattung kann nur auf einem regulären kommunalen oder kirchlichen Friedhof erfolgen. Die Grabstätten müssen der jeweiligen Friedhofssatzung entsprechend angelegt und während der gesamten Nutzungsdauer (z.B. Seelze 25 Jahre) gepflegt werden.
Folgende Varianten der Erdbestattung sind möglich:
Reihengrabstätte:
Diese wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Es ist nur eine Beisetzung pro Grabstelle möglich. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Wahlgrabstätte:
Die Grablage und die Anzahl der Stellen kann gewählt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Rasengrab:
Für Angehörige, die aufgrund eines weit entfernten Wohnortes oder aus anderen Gründen keine aufwändige Grabpflege betreiben können, bieten die meisten Friedhöfe inzwischen ein Rasengrab an. Hier entfällt die Pflege.Die Grabstelle kann, muss aber nicht völlig anonym bleiben. Dies regelt die jeweilige Friedhofssatzung.
Grabwahl bei der Erdbestattung
Eine Erdbestattung kann nur auf einem regulären kommunalen oder kirchlichen Friedhof erfolgen. Die Grabstätten müssen der jeweiligen Friedhofssatzung entsprechend angelegt und während der gesamten Nutzungsdauer (z.B. Seelze 25 Jahre) gepflegt werden.
Folgende Varianten der Erdbestattung sind möglich:
Reihengrabstätte:
Diese wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Es ist nur eine Beisetzung pro Grabstelle möglich. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Wahlgrabstätte:
Die Grablage und die Anzahl der Stellen kann gewählt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Rasengrab:
Für Angehörige, die aufgrund eines weit entfernten Wohnortes oder aus anderen Gründen keine aufwändige Grabpflege betreiben können, bieten die meisten Friedhöfe inzwischen ein Rasengrab an. Hier entfällt die Pflege.Die Grabstelle kann, muss aber nicht völlig anonym bleiben. Dies regelt die jeweilige Friedhofssatzung.