Bild mit Leitspruch von Behrens Bestattungen Hannover Seelze: Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen Mensch und Menschlichkeit
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 Bild Motivbild Im Trauerfall Bestatter Hannover Behrens Bestattungen Seelze Letter

Die richtigen Schritte im Trauerfall

Das Unfassbare ist geschehen: Ein Ihnen nahe stehender Mensch ist gestorben. Zu den Gefühlen des Schmerzes und der Trauer kommt meist noch die Unsicherheit, was nun zu tun ist.

Seien Sie beruhigt: Ihr Bestatter steht Ihnen in allen Fragen hilfreich zur Seite. Setzen Sie sich bitte nicht unter Druck. Ob der Tod zu Hause eingetreten ist, im Krankenhaus oder im Pflegeheim, wir veranlassen alle nötigen Schritte – selbstverständlich immer in Abstimmung mit Ihnen.

Wir sagen Ihnen welche Aufgaben zuerst anstehen und um welche Dinge Sie sich später kümmern können. Die meisten Aufgaben können wir Ihnen abnehmen, einige können Sie sich vielleicht im Familien- oder Freundeskreis aufteilen. Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Hier gibt es einen Leitfaden und Checkliste zum Herunterladen.

Formalitäten

Der Eintritt eines Sterbefalls bringt leider auch einige Formalitäten mit sich. Diese nehmen wir Ihnen gerne ab, um Sie von zusätzlichen Belastungen während der Trauerphase zu befreien. Zu den benötigten Formalitäten geht es hier.

Was tun, wenn der Trauerfall eintritt?

Wenn ein Sterbefall im privaten Haushalt eintritt, muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden. Vorzugsweise der Hausarzt. Dieser muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen und beim Verstorbenen hinterlegen. Wenn der Arzt einen natürlichen Tod festgestellt hat sollten sie uns benachrichtigen um alles weitere besprechen zu können. Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim ein, wird die Verwaltung sich um die Erbringung der Todesbescheinigung, durch einen Arzt bemühen. In diesem Fall können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen.

Wer ist der Bestattungspflichtige?

Bestattungspflichtige sind die Personen, die sich bei einem Sterbefall in der Familie um die Regelung der Modalitäten der Bestattung und um den Abschluss des Bestattungsvertrages kümmern müssen. Dieser Personenkreis ist der direkte Ansprechpartner des Bestatters. Der Bestatter kann mit jedem einen Vertrag schließen, die unten angegebene Rangfolge ist lediglich für einen Streitfall von Bedeutung. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz gilt folgende Rangfolge:

  • die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner
  • die Kinder
  • die Enkelkinder
  • die Eltern
  • die Großeltern
  • die Geschwister
Selbstverständlich haben auch vertragliche Regelungen über die Bestattungspflicht ihre Gültigkeit, z.B. in Form eines Testaments oder auch einer Bestattungsvorsorge.

Die richtigen Schritte im Trauerfall

Das Unfassbare ist geschehen: Ein Ihnen nahe stehender Mensch ist gestorben. Zu den Gefühlen des Schmerzes und der Trauer kommt meist noch die Unsicherheit, was nun zu tun ist.

Seien Sie beruhigt: Ihr Bestatter steht Ihnen in allen Fragen hilfreich zur Seite. Setzen Sie sich bitte nicht unter Druck. Ob der Tod zu Hause eingetreten ist, im Krankenhaus oder im Pflegeheim, wir veranlassen alle nötigen Schritte – selbstverständlich immer in Abstimmung mit Ihnen.

Wir sagen Ihnen welche Aufgaben zuerst anstehen und um welche Dinge Sie sich später kümmern können. Die meisten Aufgaben können wir Ihnen abnehmen, einige können Sie sich vielleicht im Familien- oder Freundeskreis aufteilen. Gehen Sie Schritt für Schritt vor.

Formalitäten

Der Eintritt eines Sterbefalls bringt leider auch einige Formalitäten mit sich. Diese nehmen wir Ihnen gerne ab, um Sie von zusätzlichen Belastungen während der Trauerphase zu befreien. Zu den benötigten Formalitäten geht es hier.

Was tun, wenn der Trauerfall eintritt?

Wenn ein Sterbefall im privaten Haushalt eintritt, muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden. Vorzugsweise der Hausarzt. Dieser muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen und beim Verstorbenen hinterlegen. Wenn der Arzt einen natürlichen Tod festgestellt hat sollten sie uns benachrichtigen um alles weitere besprechen zu können. Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim ein, wird die Verwaltung sich um die Erbringung der Todesbescheinigung, durch einen Arzt bemühen. In diesem Fall können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen.

Wer ist der Bestattungspflichtige?

Bestattungspflichtige sind die Personen, die sich bei einem Sterbefall in der Familie um die Regelung der Modalitäten der Bestattung und um den Abschluss des Bestattungsvertrages kümmern müssen. Dieser Personenkreis ist der direkte Ansprechpartner des Bestatters. Der Bestatter kann mit jedem einen Vertrag schließen, die unten angegebene Rangfolge ist lediglich für einen Streitfall von Bedeutung. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz gilt folgende Rangfolge:

  • die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner
  • die Kinder
  • die Enkelkinder
  • die Eltern
  • die Großeltern
  • die Geschwister
Selbstverständlich haben auch vertragliche Regelungen über die Bestattungspflicht ihre Gültigkeit, z.B. in Form eines Testaments oder auch einer Bestattungsvorsorge.

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